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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sandra Schick (“Schick-Design”)

Stand Januar 2022

1. Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen mir, Sandra Schick (im Folgendem auch “Schick-Design”) und Ihnen als Unternehmer (im Folgenden auch “Sie”, “Ihnen” oder “Besteller”) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. 

(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers erkenne ich nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Das gilt insbesondere auch dann, wenn ich den abweichenden Bedingungen nicht widerspreche. 

(3) Im Einzelfall mit Ihnen getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

(4) Änderungen der AGB durch mich sind jederzeit einseitig durch Bekanntgabe per E-Mail oder im Postwege möglich. Sie erlangen 4 Wochen nach Zugang bei Ihnen für alle aufrechten Vereinbarungen zwischen Ihnen und mir Wirksamkeit, sofern Sie nicht innerhalb dieser Frist per E-Mail oder auf dem Postwege, jedenfalls aber in Schriftform, widersprechen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs durch Sie steht es mir jedoch frei, die jeweilige Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

 

2. Vertragsabschluss

(5) Ein Vertrag mit Ihnen kommt erst durch eine Annahmebestätigung in Textform zustande. Einer Annahmeerklärung stehen die Auftragsbestätigung oder Fakturierung des Auftrages sowie die Leistungserbringung durch mich gleich.

(6) Meine Angebote sind freibleibend. Ich behalte mir Änderungen an den von mir zu erbringenden Leistungen vor, wenn und soweit diese der Verbesserung meiner Leistungen dienen oder sich als sachdienlich erweisen und für Sie, insbesondere wenn die Qualität der Lieferung für den vorgesehenen Verwendungszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird, zumutbar sind.

(7) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen bzw auch die in elektronischen Medien enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

(8) Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(9) Insbesondere Verträge zur Suchmaschinenoptimierung von Internetseiten, Verträge zur Betreuung von Display- oder Suchmaschinenwerbungs-Kampagnen (zB Google AdWords), Verträge zur Conversion-Optimierung, Verträge über die Durchführung von Content Marketing-Maßnahmen und Verträge zur Durchführung von Online Reputationsmanagement sind Dienstleistungsverträge und es wird keine Gewähr für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen.

(10) Mündliche und schriftliche Angaben über die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von mir zu erbringenden Leistungen oder Produkte sowie Beratungen und Empfehlungen durch mich erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag. Insbesondere werden Sie nicht von Ihrer Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung der Eignung der Leistungen und Produkte für ihre Ziele zu überzeugen. Entsprechendes gilt für von mir zu erbringende Dienst-, Werk- und andere Leistungen.

 

3. Leistungserbringung und Gefahrtragungen

(11) Wünschen Sie die Vereinbarung eines genauen Leistungstermins, muss dieser Termin schriftlich von mir bestätigt werden.

(12) Die Einhaltung von bestätigten Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von Ihnen beizubringender Unterlagen, Informationen, Dateien und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Vorleistungsverpflichtungen durch Sie voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn ich die Verzögerung zu vertreten habe.

(13) Ich bin zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese Ihnen zumutbar sind. Teilleistungen können sofort in Rechnung gestellt werden.

(14) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Produkten an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Lieferung an Sie übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teilleistungen. 

(15) Ich behalte mir das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt (eingeschlossen Naturereignisse und Pandemien), staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage etc hervorgerufene Verzögerung in der Leistungserbringung länger als [2 Monate] andauert und diese Verzögerung nicht von mir zu vertreten ist.

 

4. Beiziehung Dritter

(16) Ich bin berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen, zwecks Leistungserbringung Ihnen gegenüber, zu betrauen. 

 

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

(17) Honorare verstehen sich in Euro (netto) ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(18) Barauslagen und sonstige (Neben-)Entgelte (“Kosten”) sind nicht vom Honorar erfasst, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart. Wenn ich dennoch im Einzelfall solche Kosten im Zuge der Leistungserbringung übernehmen sollte, sind Sie verpflichtet, mir diese zu erstatten.   

(19) Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, habe ich zuzüglich zum Honorar einen Anspruch auf angemessene Vergütung für die Einräumung urheber- und/oder kennzeichenrechtlicher Nutzungsrechte, gleich welcher Rechtsnatur diese sein sollten.

(20) Der Honoraranspruch ist – nach Beendigung der Leistungserbringung – [7] Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Ich bin berechtigt, einen angemessen Vorschuss zu verlangen. 50% des vereinbarten Honorars gelten als angemessen. 

(21) Ich bin berechtigt, für erbrachte Teilleistungen Zwischenrechnungen zu legen. Hinsichtlich der Fälligkeit sowie Teilvorauszahlungen gilt Rz 20 entsprechend.

(22) Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Ihren Lasten gehen. 

(23) Wenn Sie Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändern oder abbrechen bzw die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden Sie mir alle dadurch verursachten Kosten ersetzen und mich von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Ein solcher Abbruch bzw eine solche Änderung lässt im Übrigen meinen Honoraranspruch für die bis zur Änderung bzw dem Abbruch erbrachten Leistungen unberührt. Sie erwerben in einem solchen Fall keine Eigentums- und/oder Nutzungsrechte, gleich welcher Rechtsnatur, an den von mir erbrachten Leistungen. 

(24) Sollte mich an dem Abbruch kein Verschulden in Form einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung treffen, bin ich zur Geltendmachung des vereinbarten Gesamthonorars berechtigt. Die Anwendung des § 1168 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt Rz 23 entsprechend. 

 

6. Verzug

(25) Bei Zahlungsverzug hinsichtlich der Vergütung schulden Sie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 456 UGB). Ich bin berechtigt, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(26) Sollten Sie sich im Zahlungsverzug befinden, sind Sie überdies verpflichtet, mir  insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Angemessen in diesem Sinne sind jedenfalls Kosten iHv zumindest EUR 20,– für jeweils ein Mahnschreiben sowie die Kosten, die mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens und/oder eines Rechtsanwaltes verbunden sind.

(27) Bei Verzug mit der Annahme meiner Leistungen habe ich zusätzlich zum Honoraranspruch das Recht, wahlweise einen neuen Termin zwecks Leistungserbringung zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme bin ich berechtigt, einen verschuldensunabhängigen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% der vertraglichen Vergütung geltend zu machen.

(28) Im Falle des Zahlungsverzuges bin ich berechtigt, bis zur Bezahlung meiner Leistungen keine weiteren Leistungen zu erbringen (Zug-um-Zug Einrede). Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, bin ich berechtigt, die sofortige Erfüllung des gesamten noch offenen Honorars zu verlangen.

 

7. Kostenvoranschläge

(29) Kostenvoranschläge sind, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen und ausdrücklichen Vereinbarung, ohne Gewährleistung. Wenn für mich absehbar ist, dass die geschätzten Kosten um mehr als 15% überschritten werden, werde ich Sie informieren. Eine solche Kostenüberschreitung gilt als von Ihnen genehmigt, wenn Sie dieser nicht binnen [5] Werktagen, nachdem ich Sie informiert habe, schriftlich widersprechen.

(30) Im Falle einer Kostenüberschreitung um bis zu 15 % ist eine gesonderte Information nicht erforderlich und gilt diese von Ihnen als genehmigt.

 

8. Aufrechnung

(31) Sie dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

 

9. Konzept- und Ideenschutz

(32) Hat ein potentieller Besteller (im Folgenden “Besteller”) mich vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und komme ich dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gelten nachstehende Regelungen:

(33) Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch mich treten der Besteller und ich in eine geschäftliche Beziehung, für die auch die gegenständlichen AGB gelten.

(34) Der Besteller anerkennt, dass ich bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringe, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

(35) Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne meine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung ist dem Besteller schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

(36) Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können dennoch den Ursprung der Vermarktungsstrategie begründen. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel etc anzusehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

(37) Der Besteller verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von mir im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw nutzen zu lassen.

(38) Sollte der Besteller der Auffassung sein, dass ihm von mir Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation selbst gekommen ist, so hat er mir dies binnen [3] Tagen nach dem Tag der Präsentation schriftlich (E-Mail ist ausreichend) unter Anführung von Beweismitteln, die eine exakte zeitliche Zuordnung des behaupteten Umstandes erlauben, bekannt zu geben.

(39) Im gegenteiligen Fall ist davon auszugehen, dass ich dem Besteller eine für ihn neue Idee präsentiert habe. Wird die Idee vom Besteller verwendet, so ist davon auszugehen, dass ich dabei verdienstlich wurde. In diesem Fall bin ich berechtigt, eine angemessenes Entgelt für die erbrachten Leistungen zu verlangen. Mangels gesonderter Vereinbarung hat das angemessene Entgelt jedenfalls den auf meiner Seite verursachten gesamten Sach- und Personalaufwand und sämtliche vergüteten bzw zu vergütenden Fremdleistungen abzudecken.

 

10. Rechtsübertragung und Quell- /Sourcecodes

(40) Sie erwerben erst mit der vollständigen Zahlung des bis einschließlich zur Abnahme fälligen Honorars das Eigentum an sämtlichen vertraglich geschuldeten beweglichen Sachen. Die kostenfreie Nutzung angelieferter Sachen vor der Abnahme ist gestattet.

(41) Sie erwerben, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt wurde, erst mit der vollständigen Zahlung des bis einschließlich zur Abnahme fälligen Honorars das einfache, nicht-ausschließliche, örtlich auf das Gebiet der Republik Österreich beschränkte, zeitlich unbegrenzte Recht, die vertragsgegenständlichen Leistungen für den vereinbarten Verwendungszweck im definierten Umfang oder die sonstigen urheberrechtsgeschützten Produkte (wie zB, aber nicht abschließend: Logo, Webdesign, Bilder, Texte, Skizzen, Zeichnungen, Konzepte etc.) zu nutzen. 

(42) Die kostenfreie Nutzung zu Testzwecken ist auch vor der Abnahme – bis auf Widerruf – gestattet. 

(43) Änderungen von mir erbrachter Leistungen, gleich in welcher Form, sind nur mit meiner schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung gestattet. Dasselbe gilt, wenn die Leistungen zu Zwecken genutzt werden sollen, die über den ursprünglich vereinbarten Vertragsinhalt hinausgehen.

(44) Im Falle einer rechtswidrigen Nutzung meiner Leistung bin ich berechtigt, ein angemessenes Entgelt in doppelter Höhe für diese Nutzung zu verlangen.

(45) Soweit ich mit freier Software arbeite bzw diese in der Software für Sie implementiere, umfasst die Rechtsübertragung bzw -einräumung an Sie keine weiteren Rechte, als sie mir selbst zustehen.

(46) Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechtsübertragung. 

(47) Im Rahmen der Erstellung von Websites wird Ihnen mit der vollständigen  Zahlung der gesamten geschuldeten Vergütung der Quellcode zur Verfügung gestellt. Sie sind berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für Ihre eigenen Zwecke erfolgen. Sie sind nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen. Das Nutzungsrecht wird entsprechend beschränkt. Das nach dem Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht auf Dritte übertragen werden.

(48) Im Rahmen der Erstellung von Websites gilt das eingeräumte Nutzungsrecht nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw von Bestandteilen der Website im Internet. Sie sind nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – auch in gedruckter Form – zu nutzen.

(49) Bei den von mir erstellten Produkten und/oder Leistungen werden an geeigneten Stellen Hinweise auf meine Urheberschaft aufgenommen.

 

11. Referenzen

(50) Ich darf Sie in all meinen Veröffentlichungen und in anderer Art und Weise als Referenzkunden unentgeltlich nennen. Ich darf ferner die vertragsgegenständlichen Produkte und/oder Leistungen nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken unentgeltlich öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.

 

12. Schutzrechte Dritter an Produkten und Leistungen

(51) Ich gehe davon aus, dass der vertragsgemäße Gebrauch der von mir erbrachten Leistungen und/erstellten Produkte keine Schutzrechte Dritter verletzt.

(52) Sie und ich werden sich jedoch gegenseitig unverzüglich informieren, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen wegen der Produkte und/oder Leistungen geltend machen. In diesem Fall werde ich die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen bzgl  der behaupteten Schutzrechtsverletzung tragen und über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen sowie etwaige Vergleiche – mit Wirkung Ihnen gegenüber – entscheiden.

(53) Beeinträchtigt eine vertragsgemäße Nutzung die Schutzrechte Dritter, habe ich die Wahl, ob die Lizenz erworben, die Software geändert oder – eventuell teilweise – ausgetauscht wird.

(54) Räume ich die Rechte Dritter nicht aus, sind Sie ausschließlich zur Wandlung oder Minderung berechtigt.

 

13. Pflichten des Bestellers

(55) Sie werden mich bei der Vertragserfüllung/-durchführung im erforderlichen Umfang unterstützen. Sie werden mir die erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die ich Sie zwecks Vertragserfüllung/-durchführung bitte, zur Verfügung stellen.

(56) Sie werden mir die in die Leistungen und Produkte einzubindenden Inhalte zur Verfügung stellen. Für die Herstellung des Inhalts sind alleine Sie verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der von Ihnen zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit den Leistungen und/oder dem Produkt verfolgten Zwecke eignet, bin ich nicht verpflichtet. Ich bin nur bei offenkundigen Fehlern verpflichtet, Sie auf die Mängel des Inhalts hinzuweisen.

(57) Zu dem von Ihnen bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die zur Erbringung von Dienstleistungen zu verwendenden oder in die Produkte einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstige Grafiken und soweit erforderlich sonstige Rechte/Lizenzen.

(58) Sie garantieren mir, dass Sie an allen mir zur Verfügung gestellten Inhalten ausreichend berechtigt und diese frei von datenschutzrechtlichen Einschränkungen sind. Sollte ich hinsichtlich der von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, werden Sie mich auf erstes Anfordern schad- und klaglos halten.

(59) Bei der Betreuung von Sponsored Links-Kampagnen (z.B. Google AdWords) garantieren Sie, dass die von Ihnen beauftragte Anzeige nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, Marken- und Kennzeichenrechts oder des Urheberrechts verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Ich bin nicht zur Prüfung von Anzeigen auf Ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet. Sollte ich hinsichtlich der von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, werden Sie mich auf erstes Anfordern schad- und klaglos halten.

(60) Ich hafte nicht für Schäden, die aufgrund von Verletzungen Ihrer Mitwirkungspflichten entstehen, sowie nicht für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die mir von Ihnen zur Erbringung der Leistungen vorgegeben werden.

(61) Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, bin ich berechtigt, Ihnen den dadurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Insbesondere gilt dies, falls die oben genannten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden.

 

14. Untersuchung und Abnahme

(62) Sie werden meine Produkte und/oder Leistungen (zusammen “Leistungen”) unverzüglich nach der Ablieferung/Übergabe durch mich, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang und nach dem Vertragszweck tunlich ist, überprüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, mir dies unverzüglich, das heißt spätestens binnen [7] Werktagen nach der Entdeckung, anzeigen.

(63) Unterlassen Sie diese Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überprüfung nicht erkennbar war.

(64) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(65) Vor der Abnahme sind Sie auch verpflichtet, die Entgegennahme von Waren und Werk- oder Dienstleistungen zu bestätigen.

 

15. Gewährleistung

(66) Sofern meinerseits ein Werk geschuldet wird, gilt vorbehaltlich der Erfüllung der Obliegenheiten durch Sie nach Punkt 14 Folgendes:

(67) Bei berechtigten Beanstandungen bin ich nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Herstellung eines neuen Werkes (Austausch) berechtigt. Bin ich zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die ich zu vertreten habe, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so sind Sie grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. 

(68) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu. Ich bin zu mehrmaligen Nachbesserungsversuchen (mindestens 3 Nachbesserungsversuche) berechtigt, es sei denn, diese sind Ihnen unzumutbar.

(69) Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten ab der Übergabe. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

(70) Soweit Sie Ihrerseits wegen eines von mir hergestellten Werkes Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sind, bleiben Ihnen die Rechte nach § 933b Abs 1 ABGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung meinerseits geschuldet ist. In zeitlicher Hinsicht ist das Regressrecht auf 1 Jahr nach der Übergabe des Werkes beschränkt.

 

16. Allgemeine Haftung

(71) Meine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird, wenn und soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Personenschäden.

(72) Meine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für grob fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach mit dem vereinbarten Honorar (exkl USt) begrenzt. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich nicht auf Personenschäden.

(73) Rz 71 und 72 gelten entsprechend auch im Falle der Anwendbarkeit des § 933a ABGB.

(74) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus der Produkthaftung.

(75) Schadensersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

(76) Der gegenständliche Vertrag entfaltet weder Schutzwirkungen zu Gunsten noch begründet er ein echtes Forderungsrecht Dritter.

 

17. Datengeheimnis und Datenschutz

(77) Ich werde personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die mir im Zuge der Leistungserbringung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis).

(78) Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

(79) Wenn und soweit ich als Auftragsverarbeiter iSd Art 4 Ziff. 8 DSGVO für Sie als Verantwortliche personenbezogene Daten verarbeiten sollte, verpflichte ich mich, unverzüglich eine die Anforderungen des Art 28 DSGVO erfüllende Auftragsdatenverarbeitung mit Ihnen abzuschließen. 

 

18. Allgemeine Bestimmungen

(80) Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages, einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst, bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht eine strengere Form erforderlich ist. Das gilt auch für das Abgehen von dem hiermit vereinbarten Schriftformerfordernis, wobei ein solches Abgehen im Zweifel nicht zu vermuten ist.

(81) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder dieser Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am ehesten entspricht. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.

(82) Die Parteien verzichten auf die Anfechtung oder Aufhebung dieses Vertrages auf jedweder rechtlichen Grundlage, einschließlich aufgrund Irrtums, Änderung und Wegfall der Geschäftsgrundlage und laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte).

(83) Die Anwendung des § 915 ABGB ist ausgeschlossen.

 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(84) Auf den Vertrag ist österreichisches materielles Recht – unter Ausschluss der österreichischen Bestimmungen über die Rück- und Weiterverweisung – anzuwenden. Die allfällige Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

(85) Für alle sich aus diesem Vertrag oder in Verbindung mit diesem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Ansprüchen bzw Forderungen, gleich welcher Rechtsnatur diese sein mögen, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Auslegung, der Gültigkeit, der Erfüllung und der Auflösung dieses Vertrages, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen Gerichtes in Wien Innere Stadt vereinbart.

(86) Erfüllungsort ist mein Geschäftssitz.

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